HOAI-Mindestsätze zwischen privaten Parteien des Architekten- und Ingenieurvertrages weiterhin anwendbar
BGH: Corona & Fitnessstudio
Geld zurück bei Schließung des Studios
BGH: Corona & Geschäftsraummiete
Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage
BGH: VORSICHT BEI SCHULDENTILGUNG FÜR DIE WEG!
Der BGH verneint Ansprüche eines Wohnungseigentümers gegen andere Wohnungseigentümer, wenn der Wohungseigentümer Schulden der WEG getilgt hat
Herzlich Willkommen zur Internetpräsenz der Dr. Gerrit Binz und Cornelia Binz, Binz Rechtsanwälte in Trier
„ALLE MENSCHEN SIND KLUG – DIE EINEN VORHER, DIE ANDEREN NACHHER.“
(Voltaire, 1694 – 1778)
Lassen Sie sich von der Kanzlei Binz Rechtsanwälte auf den folgenden Seiten davon überzeugen, wichtige Rechtsangelegenheiten nur unter Hinzuziehung von spezialisierten Profis abzuschließen, unabhängig davon, ob Sie Unternehmer(in), (Gebiets-)Körperschaft oder Verbraucher(in) sind. Denn ein Schaden ist stets höher als ein anwaltliches Honorar!